Betriebliches Eingliederungsmanagement
Für Unternehmen und deren Mitarbeiter als BEM-Maßnahme.
Beschreibung
Die Präventionsvorschrift des §84 Abs. 2 SGB IX (= neuntes Sozialgesetzbuch) trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgeber, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Ziel des BEM ist nach Erläuterung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): "... im Betrieb mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potentiale Menschen gesund und arbeitsfähig zu halten..." In diesem Rahmen unterstützen wir Unternehmen auf Wunsch durch Supervision bzw. therapeutische Intervention beispielsweise nach Berufsunfällen, in akuten Lebenskrisen oder nach traumatischen Erfahrungen sowie problematischen Einsätzen. Zahlung kann vom Arbeitgeber im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements übernommen werden. Bitte vorab klären. Bei Fragen gerne anrufen.
Umbuchung & Kündigung
Gerne reserviere ich meine Zeit für Sie. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen, geben Sie mir bitte am Vortag Bescheid. Herzlichen Dank.
Kontaktangaben
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